FAQ

 

FAQ

Du hast Fragen? Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Verein, zur Mitgliedschaft, zur Vertragskündigung und mehr.

Allgemeines zum Vereinswesen

Was zeichnet einen Verein aus?

Als gemeinnütziger Verein sind wir eine Solidargemeinschaft, in der sich Personen freiwillig zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten Tun, zur Pflege gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Mit der Mitgliedschaft tragen wir gemeinsam zum Erhalt vom Turn- und Sportverein Graben-Neudorf bei und ermöglichen den aktuell etwa 1.800 Mitgliedern, ein breit gefächertes Sportangebot, moderne Geräte und Gemeinschaftsräume zu nutzen.

Was genau bedeutet „Mitgliedsbeitrag“?

Als Mitglied eines gemeinnützigen Vereins ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag an einen Verein ist nicht an konkrete Nutzungen gebunden, sondern ist  – wie der Name schon sagt – ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Er stellt also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen. Sie fallen nicht unter das Prinzip Leistung – Gegenleistung, wie es bei den kommerziellen Anbietern oder dem Kauf von Waren und Dienstleistungen der Fall ist. Die Mitgliedsbeiträge sind die entscheidende finanzielle Säule für das Funktionieren unseres Vereins. Eine Rückzahlung der Beiträge widerspricht dem Gesetz als auch unserer Satzung und würde sowohl die Gemeinnützigkeit als auch die Existenz des Turn- und Sportverein Graben-Neudorf gefährden.

Woraus setzen sich die Beitragssätze zusammen und wofür werden die Beitragsgelder eingesetzt?

Unser Verein wird zurzeit von einem 4-köpfigen Vorstand geleitet, der ehrenamtlich seine Freizeit darin investiert und die gesamte Verantwortung übernimmt (inkl. finanzieller Haftung), damit unsere derzeit etwa 1.800 Mitglieder ein breites Angebot an verschiedenen Sportarten nutzen können. Dieses zu einem monatlichen Beitrag von maximal 7,50€ pro Person.

Mit diesem Geld müssen Hallen, Sanitäreinrichtungen, Geräte, Versicherungen, Reinigungskräfte, Übungsleiterentschädigungen, Verbands- und Wettkampfgebühren, Unterhaltungskosten wie Heizung, Strom, Wasser, Reparaturen und, und, und bezahlt werden. Nur durch den Versuch, die Verwaltungskosten gering zu halten, ist es möglich, solche Beitragssätze zu schaffen.

 

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied im Turn- und Sportverein Graben-Neudorf e.V.?

Du hast dein passendes Sportangebot gefunden und möchtest Mitglied im Turn- und Sportverein Graben-Neudorf werden? Melde dich hier direkt Online an “Online-Beitritt” oder lade dir unser Print-Beitrittsformular .

Unser Beitrittsformular erhälst du auch direkt beim Trainer. Sprich ihn dazu einfach an. Er hilft dir gerne weiter. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular kannst du entweder als PDF per Email an die Geschäftsstelle geschaeftsstelle@tsv-graben-neudorf.de senden oder einfach das gedruckte Formular direkt in einen der beiden Briefkästen für die Geschäftsstelle einwerfen. Die Briefkästen findest du jeweils an den Eingängen unserer beiden vereinseigenen Turnhallen in Graben und Neudorf.

Rechtlich beginnt die Mitgliedschaft – laut Satzung § 4 – mit Abgabe des schriftlichen Aufnahmeantrages und endet mit einer schriftlichen Kündigung deinerseits. Eine schriftliche Bestätigung über die Beitrittserklärung erhältst du in der Regel innerhalb der nächsten 4 Wochen. Sollte diese bis dahin nicht eingegangen sein, melde dich gerne per Email geschaeftsstelle@tsv-graben-neudorf.de oder telefonisch bei der Geschäftsstelle unter 07255 5308.

Wie funktioniert die Beitragserhebung?

Der Vereinsbeitrag wird jährlich zum 15. April erhoben. Beim Vereinseintritt nach dem Stichtag wird der anteilige Beitrag im Oktober eingezogen. Zusatzbeiträge werden vierteljährlich jeweils zum Quartalsende erhoben. Der Vereinsbeitrag berechtigt zur sportlichen Betätigung in sämtlichen Gruppen des Turn- und Sportverein Graben-Neudorf e.V. (ausgenommen anmeldepflichtige KURS-Angebote). Die Erhebung der Beiträge und Gebühren erfolgt durch Bankeinzug. Kosten, die durch Rücklastschrift entstehen oder die dem Verein aus nicht erfolgter Ummeldung von Adressen oder Bankverbindungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes.

Wie beantrage ich eine Beitragsermäßigung und wie lange ist sie gültig?

Jegliche Art von Beitragsermäßigungen sind jedes Jahr selbstständig – spätestens einen Monat vor Beitragseinzug – mit Hilfe von schriftlichen Nachweisen neu an die Geschäftsstelle geschaeftsstelle@tsv-graben-neudorf.de zu stellen.

Für Schüler, Studenten und Auszubildende von 18 – 21 Jahren gelten die Beitragsermäßigungen. Diese Ermäßigung ist ab dem 22. Lebensjahr  jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu stellen, ansonsten werden die Erwachsenen-Beiträge erhoben.

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe (Sonderbeitrag) und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu erstellen, ansonsten werden die regulären Beiträge erhoben.

Meine Adresse hat sich geändert. Wie kann ich meine persönlichen Daten anpassen?

Sollte sich deine Postanschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung ändern, teile uns dies bitte umgehend entweder via E-Mail an geschaeftsstelle@tsv-graben-neudorf.de oder per Brief an die Geschäftsstelle, Bismarckstraße 47, 76676 Graben-Neudorf mit. 

 

Kündigung

Wie kann ich meine Mitgliedschaft im Turn- und Sportverein Graben-Neudorf kündigen?

Ein Austritt aus dem Verein muss bei der Geschäftsstelle des Turn- und Sportverein Graben-Neudorf e.V. schriftlich erklärt worden sein. Hierfür entweder eine Email an geschaeftsstelle@tsv-graben-neudorf.de oder per Brief an die Geschäftsstelle, Bismarckstraße 47, 76676 Graben-Neudorf senden.

Du erhältst eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Kündigung in der Regel innerhalb der nächsten 4 Wochen. Sollte diese bis dahin nicht eingegangen sein, melde dich gerne per Email geschaeftsstelle@tsv-graben-neudorf.de oder telefonisch bei der Geschäftsstelle unter 07255 5308.

Bis wann muss ich meine Kündigung eingereicht haben?

Ein Austritt aus dem Verein ist nur zum  31.12. jedes Jahres möglich und muss spätestens einen Monat vorher bei der Geschäftsstelle des Turn- und Sportverein Graben-Neudorf e.V. schriftlich erklärt worden sein.

Wie funktioniert die Kündigung der Mitgliedschaft einzelner Familienmitglieder?

Die erwachsenen Kinder sind umgezogen oder die Lebenssituation eines einzelnen Familienmitglieds hat sich geändert? Wenn du als Familie in den Verein dabei bist und nur einzelne Mitgliedschaften kündigen möchtest, ist das kein Problem. Schreibe uns einfach eine Email an geschaeftsstelle@tsv-graben-neudorf.de mit dem Namen des Mitglied, welches austreten möchte. Wir nehmen die Anpassung vor und übermitteln dir eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Kündigung in der Regel innerhalb der nächsten 4 Wochen. Beachte jedoch, dass sich mit Änderung der Familiensituation gegebenenfalls deine Beitragsklasse ändern kann und eventuelle Vergünstigungen bei der Beitragszahlung nicht mehr berücksichtigt werden können.

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