Mitgliedsbeiträge

 

BEITRÄGE

Finde den zu dir und deiner Familie passenden Beitrag.

Einzelpersonen

Erwachsene (Aktiv)

Beitrag ab 01.07.2022: 90,00 € pro Jahr (monatlich 7,50 €)
Aufnahmegebühr: 15,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 18 – 99 Jahre

Kinder

Beitrag ab 01.07.2022: 60,00 € pro Jahr (monatlich 5,00 €)
Aufnahmegebühr: 15,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 2 – 17 Jahre

Passiv

Beitrag ab 01.07.2022: 30,00 € pro Jahr (monatlich 2,50 €)
Aufnahmegebühr: 15,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 18 – 99 Jahre

 

Gruppen

Familie

Beitrag ab 01.07.2022: 160,00 € pro Jahr (monatlich 13,33 €)
Aufnahmegebühr: 15,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 31.12.

Erwachsene*r:
Anzahl: 2 Personen
(zwei Menschen, die per Ehe, eingetragene Partnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft verbunden sind)
Alter: 18 – 99 Jahre

Kind/er:
Anzahl: Mind. 1 Person
Alter: 2 – 17 Jahre

Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaft

Beitrag ab 01.07.2022: 140,00 € pro Jahr (monatlich 11,67 €)
Aufnahmegebühr: 15,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 31.12.
Anzahl: 2 Personen
Alter: 18 – 99 Jahre

 

Zusatzbeiträge

Zusatzbeitrag Tanzsportabteilung (TSA)

Für die Teilnahme in der Tanzsportabteilung ist ein Zusatzbeitrag notwendig. Ein Tanzpaar wird beim Mitgliedsbeitrag als Familie berechnet.
Eine detaillierte Zusammensetzung des Zusatzbeitrags kann in der Beitragsordnung nachgelesen werden.

Turniergruppe:
Beitrag ab 01.07.2022: 260,00 € gesamt pro Jahr (monatlich 21,66 €)
Kündigungsfrist Mitgliedschaft: 30 Tage vor dem 31.12.
Kündigungsfrist Zusatzbeitrag: 4 Wochen zum Quartalsende (Mitgliedschaft davon unberührt)
Anzahl: 1 Person
Alter: 18 – 99 Jahre

Turniergruppe ermäßigt 1 – Kinder u. Jugendliche:
Beitrag ab 01.07.2022: 204,00 € gesamt pro Jahr (monatlich 17,00 €)
Kündigungsfrist Mitgliedschaft: 30 Tage vor dem 31.12.
Kündigungsfrist Zusatzbeitrag: 4 Wochen zum Quartalsende (Mitgliedschaft davon unberührt)
Anzahl: 1 Person
Alter: 2 – 17 Jahre

Turniergruppe ermäßigt 2 – Schüler, Studenten, Azubis (mit Nachweis:
Beitrag ab 01.07.2022: 260,00 € gesamt pro Jahr (monatlich 21,66 €)
Kündigungsfrist Mitgliedschaft: 30 Tage vor dem 31.12.
Kündigungsfrist Zusatzbeitrag: 4 Wochen zum Quartalsende (Mitgliedschaft davon unberührt)
Anzahl: 1 Person
Alter: 18 – 25 Jahre (mit gültigem Nachweis)

Gesellschaftstanz:
Beitrag ab 01.07.2022: 260,00 € gesamt pro Jahr (monatlich 21,66 €)
Kündigungsfrist Mitgliedschaft: 30 Tage vor dem 31.12.
Kündigungsfrist Zusatzbeitrag: 4 Wochen zum Quartalsende (Mitgliedschaft davon unberührt)
Anzahl: 1 Person
Alter: 18 – 99 Jahre

Kindergruppe:
Beitrag ab 01.07.2022: 204,00 € gesamt pro Jahr (monatlich 17,00 €)
Kündigungsfrist Mitgliedschaft: 30 Tage vor dem 31.12.
Kündigungsfrist Zusatzbeitrag: 4 Wochen zum Quartalsende (Mitgliedschaft davon unberührt)
Anzahl: 1 Person
Alter: 2 – 17 Jahre

Seniorentanzgruppe:
Beitrag ab 01.07.2022: 186,00 € gesamt pro Jahr (monatlich 15,50 €)
Kündigungsfrist Mitgliedschaft: 30 Tage vor dem 31.12.
Kündigungsfrist Zusatzbeitrag: 4 Wochen zum Quartalsende (Mitgliedschaft davon unberührt)
Anzahl: 1 Person
Alter: 18 – 99 Jahre

Passive Mitglieder:
Beitrag ab 01.07.2022: 48,00 € gesamt pro Jahr (monatlich 4,00 €)
Kündigungsfrist Mitgliedschaft: 30 Tage vor dem 31.12.
Kündigungsfrist Zusatzbeitrag: 4 Wochen zum Quartalsende (Mitgliedschaft davon unberührt)
Anzahl: 1 Person
Alter: 18 – 99 Jahre

Ehrenmitglieder:
Beitrag ab 01.07.2022: 30,00 € gesamt pro Jahr (monatlich 2,50 €)
Kündigungsfrist Mitgliedschaft: 30 Tage vor dem 31.12.
Kündigungsfrist Zusatzbeitrag: 4 Wochen zum Quartalsende (Mitgliedschaft davon unberührt)
Anzahl: 1 Person
Alter: 18 – 99 Jahre

 

Sonderbeiträge

Schüler, Studenten, Auszubildende

Für Schüler, Studenten und Auszubildende von 18 Jahren bis 21 Jahren gelten die Beitragssonderregelungen. Ab dem 22. Lebensjahr jährliche Gültigkeit nur bei gültigem und fristgerecht eingereichtem Nachweis. Andernfalls werden die Erwachsenen-Beiträge erhoben.

Beitrag ab 01.07.2022: 60,00 € pro Jahr (monatlich 5,00 €)
Aufnahmegebühr: 15,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 18 – 21 Jahre (ab 22 Jahre nur mit Nachweis)

Ehrenmitglieder (Aktiv)

Für Mitglieder, die durch den Verein zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden gilt diese Beitragssonderregelung.

Beitrag ab 01.07.2022: 30,00 € pro Jahr (monatlich 2,50 €)
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person (vom Verein ernannt)

Ehrenmitglieder (Passiv)

Für Mitglieder, die durch den Verein zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden gilt diese Beitragssonderregelung.

Beitrag ab 01.07.2022: 0,00 € pro Jahr (beitragsfrei)
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person (vom Verein ernannt)

 

Beitragserhebung

Der Vereinsbeitrag wird jährlich zum 15. April erhoben. Beim Vereinseintritt nach dem Stichtag wird der anteilige Beitrag im Oktober eingezogen. Zusatzbeiträge werden vierteljährlich jeweils zum Quartalsende erhoben. Der Vereinsbeitrag berechtigt zur sportlichen Betätigung in sämtlichen Gruppen des Turn- und Sportverein Graben-Neudorf e.V. (ausgenommen anmeldepflichtige KURS-Angebote). Die Erhebung der Beiträge und Gebühren erfolgt durch Bankeinzug. Kosten, die durch Rücklastschrift entstehen oder die dem Verein aus nicht erfolgter Ummeldung von Adressen oder Bankverbindungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes.

 

Beitragsregelungen

  • Jugendliche werden ab dem 18. Lebensjahr als Erwachsene eingestuft, sofern kein Nachweis, der zur Ermäßigung berechtigt, vorliegt.
  • Für Schüler, Studenten und Auszubildende von 18 – 21 Jahren gelten die Beitragsermäßigungen. Diese Ermäßigung ist ab dem 22. Lebensjahr  jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu stellen, ansonsten werden die Erwachsenen-Beiträge erhoben. Ermäßigungen sind schriftlich spätestens einen Monat vor dem Beitragseinzug einzureichen.
  • Im Eltern-Kind-Turnen ist eine Mitgliedschaft für das Elternteil bzw. die Begleitperson nicht zwingend notwendig. Die Mitgliedschaft des Kindes reicht aus.
  • In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe (Sonderbeitrag) und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen neu zu erstellen, ansonsten werden die regulären Beiträge erhoben.
  • Bei unterjährigem Vereinsbeitritt wird der jeweils anteilige Beitrag für die anteiligen noch verbleibenden Monate erhoben.

 

Beitragsordnung

Du kannst alle unsere Beiträge in unserer Beitragsordnung auch als Download zum Ausdrucken erhalten.
Das Dokument stellen wir dir hier zur Verfügung.



 

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